Freie Presse abgemahnt

Auf ihrer Rangliste der Pressefreiheit aus dem Jahr 2021 stufte die Nichtregierungsorganisation (NGO) Reporter ohne Grenzen Deutschland von „gut“ auf „zufriedenstellend“ herab. Verschiedene Kritikpunkte veranlassten die Organisation dazu, darunter auch presserechtliche Verfahren gegen Medienschaffende innerhalb des Landes. Auch eine Studie zu präventiven Anwaltsstrategien gegenüber Medien analysiert, wie sich Anwaltspost auf die freie, unabhängige Berichterstattung auswirkt. Das Spannungsverhältnis von Presserecht und Pressefreiheit unter der Lupe.

Credits: Irina Vinichenko/Unsplash
Von publizissimus

Regelmäßig sorgen Beschneidungen der Pressefreiheit quer über den Globus verteilt für Kritik. Bestürzt verfolgen deutsche Medien Festnahmen von Journalist*innen. Die Inhaftierungen regierungskritischer Medienschaffender in der Türkei sind nur ein Beispiel von vielen Fällen weltweit, denn vielerorts finden Zensur und Angriffe auf die freie Presse statt.

Deutschland fällt im Presse-Ranking zurück

Im April diesen Jahres verpasste die internationale NGO Reporter ohne Grenzen auch Deutschland einen Denkzettel: Die Organisation stufte die Pressefreiheit hierzulande in ihrer „Rangliste der Pressefreiheit 2021“ von „gut“ auf „zufriedenstellend“ herab. So erstaunt der eine oder die andere von dieser Beurteilung sein mag, die Erläuterungen der Herabsetzung überraschen nicht. Besonders Ausschreitungen auf den mehr als strittigen „Querdenker“- Demonstrationen gegenüber Medienschaffenden prangerte die Organisation an. Die Kritikpunkte reichen allerdings weit über die Demonstrationen hinaus. Neben persönlichen Drohungen und Anfeindungen wurden auch presserechtliche Einschüchterungsversuche im Bericht der Organisation angeführt. Neben den überwiegend rechtswidrigen und offenkundig gewaltsamen Einwirkungen auf Medienschaffende fällt der Rechtsweg gegen Journalist*innen auf. Darunter zählen unter anderem Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Strafanträge. Was genau hat es mit presserechtlichen Verfahren auf sich? Stellen sie gar eine Bedrohung der Pressefreiheit dar? 

Grüße aus der Kanzlei

Anwaltspost auf den Schreibtischen von Redaktionen ist nichts Neues. Immer wieder sind Personen (auch juristische Personen, z.B. Unternehmen) nicht einverstanden mit dem, was Medien über sie publizieren. Mit verfestigter Präsenz der AfD im politischen Geschehen und rechtsextremen Gruppierungen häufen sich in den letzten Jahren jedoch solche Schreiben. Besonders Journalist*innen, die über Personen oder ganze Szenen dieses rechten Spektrums berichten, droht schnell ein rechtliches Verfahren. Da überdenken betroffene Journalist*innen bestimmte Formulierungen lieber ein drittes Mal. 

Von presserechtlichen Verfahren bleibt kein Medium verschont: Meldungen der Tagespresse sind ebenso betroffen wie gewitzte Twitter-Posts oder Buchveröffentlichungen. So klagte 2019 der Frankfurter AfD-Chef Möller gegen einen Twitter-Kommentar des Oberbürgermeisters von Frankfurt Oder, Réne Wilke, Mitglied der Linken. Möller (AfD) twitterte zunächst ein Foto von sich als Bediensteter beim Bundesgrenzschutz samt Helm und Gewehr, versehen mit einem in der rechten Szene zirkulierenden Wehrmachtsspruch. Darauf folgte ein empörter Twitter-Kommentar von Wilke (Linke), der Möllers Foto und Spruch dezidiert verurteilte. Ein Jahr später reichte der AfD-Politiker Klage ein. Er sah sich durch die Kritik Wilkes (Linke) in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. 

Manchen Kläger*innen ist es ungemein wichtig, eine Publikation zu verhindern oder maßgeblich zu beeinflussen. In solchen Einzelfällen türmen sich ganze Abmahnwellen. Dieses scharfe Vorgehen kam besonders im Fall Hohenzollern zum Vorschein. Das Adelshaus Hohenzollern fordert seit einigen Jahren Entschädigungen für die teilweise Enteignung durch die Sowjetunion nach Ende des Zweiten Weltkriegs.

Bekannt wurden die Forderungen 2019, worauf neben Journalist*innen auch Historiker*innen investigativ recherchierten und berichteten. Es folgten dutzende Abmahnungen und Klagen, sodass wenig später sogar ein Fond für die juristische und vor allem finanzielle Unterstützung Betroffener eingerichtet wurde. Ein ähnlich drastisches Vorgehen zeigte sich auch nach Veröffentlichung des Sachbuchs „Völkische Landnahme“ von Andrea Röpke und Andreas Speit. Darin berichten die beiden Rechtsextremismus-Expert*innen von kaum beachteten „rechtsradikalen Aussteigern“. Es geht um junge Rechtsextreme, die in ländliche Räume ziehen und sich dort unter dem Deckmantel von Öko-Landbau und altem Handwerk ein rechtes Netzwerk aufbauen.

Nach Publikation des Sachbuchs ließen die Abmahnungen nicht lange auf sich warten. Der Verlag fand sich mehrfach vor Gericht wieder. Auch wenn der Verlag am Ende Erfolg hatte, blieb man auf finanziellen Kosten in fünfstelliger Höhe sitzen.

Ein bisschen Jura

Anwält*innen haben ein Repertoire an unterschiedlich schweren Maßnahmen, um gegen Medieninhalte und ihre Produzent*innen vorzugehen. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, presserechtliche Informationsschreiben oder kommunikativ-kooperative Maßnahmen sind die häufigsten. Zeitlich werden presserechtliche Verfahren in zwei Kategorien eingeteilt: präventive Maßnahmen, die vor einer Veröffentlichung eingeleitet werden, und Maßnahmen nach einer Veröffentlichung. Zuletzt wurde vermehrt präventiv vorgegangen.

Mit den verschiedenen Verfahren und ihren Auswirkungen auf die Meinungs- und Pressefreiheit beschäftigten sich auch Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Darmstadt, und Daniel Moßbrucker, freier Journalist. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie, die von der Otto-Brenner-Stiftung und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt wurde, unterscheiden sie zwischen weicheren und härteren Präventivmaßnahmen. Härtere Maßnahmen umfassen die klassischen präventiven Verfahren wie Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und presserechtliche Informationsschreiben. Unter die weicheren Maßnahmen fallen individuellere kommunikativ-kooperative Maßnahmen. Dabei kooperieren Kanzleien häufig mit Kommunikationsagenturen und bieten Journalist*innen unter anderem alternative Informationen zum „Tausch“ gegen den Verzicht auf die Publikation bestimmter Inhalte an.

Presserechtliche Verfahren – Auswirkungen auf die journalistische Arbeit 

Die Ergebnisse der Studie lassen zunächst aufatmen. Einschüchterungsversuche in Form von härteren Maßnahmen, wie Abmahnungen und presserechtliche Informationsschreiben, prallen weitestgehend an Journalist*innen ab. Die juristischen Drohungen oder Warnungen wirken zum Teil sogar kontraproduktiv für Kläger*innen. Betroffene Medienschaffende spitzen bei Einschüchterungsversuchen die Ohren. Sie recherchieren anschließend mit noch intensiverer Sorgfalt als es ihr Berufsbild ohnehin verlangt und präzisieren ihre Formulierungen noch stärker. Einzig im Boulevardjournalismus erweisen sich presserechtliche Informationsschreiben als wirkungsmächtig. Vor allem bei bereits bekannt gewordenen Nachrichten wägen Redaktionen ökonomisch Kosten und Nutzen einer Publikation ab. Das Unterzeichnen von Unterlassungserklärungen stellt dabei meist das bessere Geschäft dar. Härtere Maßnahmen erzielen insgesamt nur selten ihre erwünschte Wirkung, von Selbstzensur bei Journalist*innen ist keine Spur. 

Weichere Maßnahmen, also kommunikativ-kooperatives Vorgehen, offenbaren sich in der Mehrzahl der Fälle als effizientere Möglichkeit. Die meisten Medienschaffenden zeigen sich offen für den Diskurs mit Kanzleien und ihren Mandant*innen über inhaltliche Schwerpunkte. Die finanziellen Kosten sind zu hoch, der Nutzen vom Beharren auf spezifischen Formulierungen zu gering, als dass sich ein langwieriger Gerichtsstreit auszahlen würde. Einigungen mit Kanzleien, die finanzielle Kosten decken und eventuell sogar Informationen für eine alternative Recherche liefern, sind in jedem Fall der leichteste Weg für beide Parteien. Darüber hinaus legt die Studie dar, dass die Bereitschaft von Medienschaffenden und Verlagen, Vereinbarungen oder Unterlassungsschreiben anzunehmen, insgesamt steigt. 

Pressefreiheit – ein teures Gut

Solche Einigungen sind in mancher Hinsicht von Vorteil. Ein wichtiger Aspekt spielt bei solchen Entscheidungen jedoch kaum eine Rolle: das Ideal der freien, unabhängigen Berichterstattung. Auf lange Sicht warnen Gostomzyk und Moßbrucker vor einer Verschiebung der Rechtsprechung zugunsten von Betroffenenrechten, also zugunsten der Kläger*innen. Die Tendenz von Verlagen und Medienschaffenden, den Einigungsangeboten der Presserechtsanwält*innen nachzugeben, ist keineswegs dramatisch stark. Die Fassade der Pressefreiheit beginnt allerdings an einigen Stellen zu bröckeln. Bei einem so grundlegenden Baustein der Demokratie wie der freien Presse ist es deshalb gut und wichtig, auch bei Kratzern genau hinzusehen. Die Autoren der Studie schlagen einige Maßnahmen vor, um einer Rechtsverschiebung vorzubeugen und die Pressefreiheit zu schützen. Zentrale Ideen von Gostomzyk und Moßbrucker sind die Unterstützung freischaffender Journalist*innen und eine Instanz, die einzelne Fälle überprüft und die Entwicklung der Rechtsprechung präzise beobachtet. Außerdem fordern sie eine verstärkte wissenschaftliche Analyse der Anwendung des Presserechts sowie Schulungen für Medienschaffende über Strategien von Anwält*innen.

Der Bericht von Reporter ohne Grenzen über die Pressefreiheit in Deutschland unterstreicht jedoch, dass der rechtliche Schutz von Medienschaffenden nur einen Bruchteil der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Pressefreiheit ausmacht. Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen auf Demonstrationen und eine konsequente Strafverfolgung vor allem bei Drohungen und Anfeindungen gegen Journalist*innen sind dabei besonders akute Erfordernisse. Die freie Presse ist ein teures Gut – sie stützt und schützt die Demokratie. Es ist also besonders wichtig, Einschränkungen und Gefahren genau zu beobachten.


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