Im Sommer dieses Jahres verkündete der Konzern den Start der Google News Initiative und versprach damit erstmals für die Verwendung von journalistischen Inhalten zahlen zu wollen. Ein lang angelegtes Projekt solle es sein, von dem auch kleinere und lokale Zeitungen am Ende profitieren werden. Vorerst begnügte sich das kalifornische Unternehmen noch mit einer Testphase in Deutschland, Brasilien und Australien. Auf dem deutschen Markt waren es Spiegel, Zeit, FAZ, Rheinische Post und Tagesspiegel, mit denen Google einen entsprechenden Lizenzdeal geschlossen hat.
Wie die Suchmaschine im Oktober bekannt gab, sind es inzwischen über 20 Outlets, die für diesen Lizenzdeal gewonnen werden konnten. Und passend dazu wurde auch der Deutschland-Launch eines neuen Produktes angekündigt: Google News Showcase.
Der neue Google-Dienst ermöglicht Nutzer*innen, einen personalisierten Nachrichten-Feed aus der Vielzahl an Zeitungstiteln zu generieren. Auch Paywall-Artikel sollen auf diesem Weg frei zugänglich gemacht werden. Weltweit investiert der Konzern in das Projekt insgesamt eine Milliarde Euro über einen Zeitraum von drei Jahren.
Googles ambitionierten Pläne kann man gut und gerne als große strategische Kehrtwende bezeichnen. Schließlich weigerte sich das Unternehmen noch vor wenigen Jahren, Verlagshäuser für die Verwendung von Textausschnitten in den Suchergebnissen zu vergüten. Zeigt sich Google also endlich einsichtig und zu Konzessionen gegenüber den Bedürfnissen der Verlage bereit? Wie lässt sich diese Kehrtwende erklären?
Europas große Pläne
Auslöser dieser Entwicklung ist die Einführung des europäischen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger, das die Rechte für Verlagshäuser stärken soll. Dieses wurde vom EU-Parlament im Juni 2019 beschlossen – unter tatkräftiger Unterstützung der europäischen Presseverlagsbranche.
Diese fand damit eine geeignete Antwort auf die Ausbeutung ihrer Inhalte im Web. Schließlich kam die Branche nicht um die Erkenntnis herum, dass journalistische Inhalte auf dem Online Markt nicht rentabel sind. Die Werbeeinnahmen sind gering. Die Zahlungsbereitschaft genauso. Und die erforderliche Reichweite ist nur über die Internet-Plattformen zu erreichen. Die Abhängigkeit von diesen Intermediären also enorm.
Das europäische Leistungsschutzrecht besagt, dass Internet-Plattformen nur „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge aus einer Presseveröffentlichung“ kostenlos nutzen dürfen. Die Verwendung von mehr Inhalten soll für die Plattformen kostenpflichtig sein. Diese Regelung muss nun noch in nationales Recht umgesetzt werden, dann können die Verlage auf eine neue, dringend benötigte Einnahmequelle hoffen. Allerdings hat sich Google in der Vergangenheit als nicht besonders kompromissbereit dafür gezeigt, sich mit Verlagshäusern auf eine faire Nutzungsgebühr zu einigen.
In Deutschland gab es bereits seit 2014 ein nationales Leistungsschutzrecht. Mit dem verhaltenen Erfolg, dass die Suchmaschine weitestgehend auf die Verwendung von Textausschnitten in den Suchergebnissen verzichtete. Im Zeitraum von 2014 bis 2019 nahmen die Presseverlage weniger als eine Million Euro auf diesem Wege ein – ein Bruchteil nur der aufgewendeten Verwaltungskosten. Mit den enttäuschenden Erfahrungen aus dem alten Leistungsschutzrecht macht sich der Gesetzgeber nun daran, die neue europäische Richtlinie umzusetzen.
Gleichzeitig müssen auch die Bedürfnisse anderer Interessengruppen berücksichtigt werden. Gerade die Perspektive der Nutzer*innen hat die deutsche Debatte stark dahingehend geprägt, den Plattformen (und damit sich selbst) eine großzügige Verwendungsfreiheit einzuräumen. Das Justizministerium hat nun einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dieser sieht demnach vor, dass bis zu tausend Zeichen sowie 20-sekündige Bild- und Tonsequenzen unentgeltlich genutzt werden dürfen.
Das sei zu viel, ärgert sich Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE, und übersieht dabei geflissentlich, dass die Plattformen angewiesen wären, dafür eine pauschale Vergütung zu zahlen. Für ihn geht es hier aber um ganz Grundsätzliches. Den Kern des Geschäftsmodells, wenn man so will. „Daraus wird ein Plattform-Schutzgesetz und nicht eines, das faire Wettbewerbsbedingungen etabliert und die Vielfalt der Verlagswelt erhält“, kritisiert Döpfner in einem FAZ-Interview vom 4. Dezember. Der BDZV-Präsident spricht damit auch für einen Großteil der deutschen Presseverlage.
Googles cleverer Schachzug
Frankreich hat das europäische Leistungsschutzrecht bereits umgesetzt. Wie vorauszusehen war, weigerte sich Google zuerst Textausschnitte zu verwenden. Der französische Gesetzesgeber zwang schließlich den kalifornischen Konzern dazu, Lizenzverträge mit den Presseverlagen auszuhandeln.
In Deutschland hat sich Google dazu entschieden, das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens nicht abzuwarten. Es ist ihm aktiv zuvorgekommen, um aus einer verbesserten Verhandlungsposition heraus Lizenzverträge nach eigenen Vorstellungen zu schließen. „Sie entwerten mit ihrem vergleichsweisen geringen finanziellen Angebot das Leistungsschutzrecht der Presseverlage und zerstören damit den Markt für privatwirtschaftlich finanzierten unabhängigen Journalismus, bevor das neue EU-Urheberrecht in Kraft tritt“, urteilt Döpfner. Außerdem verfestige sich so die Abhängigkeit der Presseverlage von den Intermediären.
Mit Google News Showcase privatisiert Google den digitalen Zeitungsmarkt. Und der Konzern allein kontrolliert den Zugang. Das Medien-Unternehmen stärkt damit seinen kuratierenden Anspruch an die mediale Öffentlichkeit. Zeitungstitel, die hier nicht stattfinden, werden keine Beachtung mehr finden. Google News Showcase hat das Potenzial, den gesamten Nachrichtenkonsum einer Person zu moderieren. Dabei werden auch eine Unmenge an Nutzerdaten entstehen, mit denen der Konzern seine Marktmacht weiter zementieren könnte.
Bedenkt man diese Tatsachen, dann zeigt sich, dass Googles strategische Kehrtwende, letztendlich nur bedingt einem vielfältigen journalistischen Angebot zugutekommen wird. Tatsächlich nutzt Google die Not der Branche und die Zerrissenheit des Gesetzgebers, um seine Marktmacht zu konsolidieren. In dieser Hinsicht hat die Aussicht auf das deutsche Leistungsschutzrecht der Presseverlagsbranche einen Bärendienst geleistet. Denn damit wurde eine Marktentwicklung angestoßen, die von einem neutral regulierten Nachrichtenmarkt wegführt.
In manchen medienökonomischen Kreisen wird eine Alternative diskutiert, die die Errichtung eines unabhängigen digitalen Presse-Grossos vorsieht. Eine Plattform also, auf der sich alle Verlagshäuser versammeln und dort ihre Inhalte anbieten. Finanzieren ließe sich diese Plattform durch staatliche Subventionen und einem monatlichen Abo-Modell. Vielleicht gelingt es der Vielfalt dieses Angebots, die lähmende Umsonst-Mentalität im Markt aufzubrechen und Googles Übermacht damit zurückzudrängen.